NIS2: Warum es nicht reicht, wenn „die IT das schon macht“
- qstall
- 26. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Viele Geschäftsführer verlassen sich darauf, dass ihre IT-Abteilung das Thema Cybersicherheit schon im Griff hat.
Die NIS2-Richtlinie sieht das anders.
Wenn Ihre Organisation in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt, haften Sie persönlich, wenn etwas schiefläuft.
Ein Ausfall Ihrer kritischen Systeme – sei es durch einen Angriff, einen technischen Defekt oder menschliches Versagen – kann massive Auswirkungen haben: auf Ihre Leistungserbringung, auf Ihre Reputation, auf Ihre persönliche Verantwortung.
Was verlangt NIS2 konkret?
Überblick über Risiken Ihrer Systeme
Entscheidungen, die nachvollziehbar und angemessen sind
Dokumentation – keine Prosa, sondern belastbarer Nachweis
Was NIS2 nicht verlangt:
100 Seiten Policies
teure Tools ohne Wirkung
Berater, die monatelang Meetings moderieren
Was jetzt zählt:
Verstehen, was wirklich wichtig ist – und die richtigen Schritte setzen.
Unser Kompakt-Training für Führungskräfte zeigt in nur 4 Stunden, worauf es ankommt. Kein Fachchinesisch, keine Überforderung. Nur das, was Sie wissen müssen – damit Sie souverän entscheiden und keine Haftungsrisiken eingehen.
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